Verhaltenskodex
EINFÜHRUNG
Der Zweck dieses Verhaltenskodex (Kodex) besteht darin, sicherzustellen, dass unsere Lieferanten verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zeigen. Der Kodex folgt weltweit vereinbarten Mindeststandards und fordert unsere Lieferanten auf, negative Auswirkungen auf Folgendes zu bewältigen:
- Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte,
- Die Umgebung,
- Antikorruption und
- Tierschutz (trotz des Fehlens international anerkannter Grundsätze zum Tierschutz)
Der Umfang der Mindestanforderungen orientiert sich an den zehn allgemeinen Prinzipien des UN Global Compact. Der erforderliche Umgang mit potenziellen und tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Anwendungsbereich steht im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die Bewältigung negativer Auswirkungen unterscheidet sich von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Als Voraussetzung wird von den Lieferanten die Einhaltung nationaler Gesetze erwartet. Lovelies behält sich das Recht vor, zusätzliche oder spezifischere Anforderungen und Bedingungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung vorzulegen; zB beim Einsatz von Chemikalien.
II. PROZESSANFORDERUNGEN
Lovelies erwartet von allen Lieferanten, dass sie Folgendes entwickeln und umsetzen:
1. Verabschiedung der Grundsatzerklärung
Was muss:
- Lassen Sie sich von der höchsten Ebene des Lieferanten genehmigen.
- Lassen Sie sich von Experten zu Menschenrechten, einschließlich Arbeitsrechten, Umweltrechten usw., informieren Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung.
- Formulieren Sie die Erwartungen des Lieferanten an Mitarbeiter und Geschäftsbeziehungen auf menschlicher Ebene Rechte, einschließlich Arbeitsrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.
- Seien Sie öffentlich zugänglich und werden sowohl intern als auch extern kommuniziert.
- Spiegeln Sie sich in anderen betrieblichen Richtlinien und Verfahren wider, die zur Einbettung erforderlich sind Richtlinienerklärung im gesamten Betrieb des Lieferanten.
2. Due Diligence durchführen:
Dazu gehören mindestens die folgenden Elemente:
- Identifizierung: Der Lieferant muss regelmäßig potenzielle und tatsächliche Nachteile identifizieren Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung Prinzipien.
- Prävention und Schadensbegrenzung: Wenn potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen festgestellt werden, Lieferanten müssen Maßnahmen ergreifen, um solche nachteiligen Auswirkungen zu verhindern oder abzumildern.
- Buchhaltung: Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung festgestellter negativer Auswirkungen müssen genau erfolgen verfolgt, um die Wirksamkeit sicherzustellen. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre Ergebnisse kommunizieren. Aktionen und Nachverfolgung relevanter Stakeholder, einschließlich Lovelies.
3. Sorgen Sie für den Zugang zu Rechtsbehelfen
- Wenn der Lieferant feststellt, dass er tatsächlich negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte, Umwelt- und Antikorruptionsgrundsätze, verursacht oder dazu beiträgt, muss der Lieferant den Betroffenen Zugang zu Abhilfe ermöglichen und/oder die zuständigen Behörden informieren.
- Der Lieferant muss den Opfern tatsächlich nachteiliger Menschenrechtsauswirkungen, die der Lieferant verursacht oder zu denen er beiträgt, Zugang zu Abhilfe durch legitime Verfahren (Beschwerdemechanismen) verschaffen.
- Wenn der Lieferant lediglich mit tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen in Verbindung gebracht wird, muss der Lieferant seinen Einfluss nutzen, um die verursachende oder beitragende Einheit dazu zu bringen, die Auswirkungen anzugehen.
III. NACHHALTIGKEITSANFORDERUNGEN
Durch die Einrichtung der oben beschriebenen Prozesse werden die Grundsätze, nach denen Lovelies von seinen Lieferanten die Bewältigung negativer Auswirkungen erwartet, in den folgenden vier Unterabschnitten beschrieben:
1. Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte
Lieferanten sollten zumindest ihre negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte bewältigen in der Internationalen Menschenrechtscharta festgelegt, die die Kernarbeitsrechte umfasst die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte auf Arbeit.
2. Umweltgrundsätze
Lieferanten sollten alle wesentlichen potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Außenwelt bewältigen Umwelt in Bezug auf die Wirkungsbereiche, auf die sich die Grundsätze des Rio beziehen Erklärung zu Umwelt und Entwicklung.
3. Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung
Lieferanten sollten angemessene Prozesse zur Bekämpfung korrupter Praktiken etablieren. Solch Prozesse sollten den im Übereinkommen der Vereinten Nationen dargelegten Umfang berücksichtigen Korruption.
4. Tierschutz
Lieferanten sollten alle erheblichen potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Tiere bewältigen Wohlfahrt.
IV. UMSETZUNG UND ZUSAMMENARBEIT
1. Geltungsbereich
Dieser Kodex gilt für die erstklassigen Lieferanten von Lovelies. Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Erstlieferanten über angemessene Prozesse verfügen, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte, Umwelt- und Antikorruptionsgrundsätze, zu bewältigen. Im Rahmen dieser Verpflichtung müssen Lieferanten:
- Machen Sie ihre Lieferanten der ersten Ebene auf den Umfang und die Prozesse aufmerksam, die im Kodex dargelegt sind, und stellen Sie an diese Lieferanten ähnliche Anforderungen wie in diesem Kodex.
- Wenn nachteilige Auswirkungen festgestellt werden, nutzen Sie Ihren Einfluss bei Ihren Lieferanten, um diese Lieferanten dazu zu bringen, diese Auswirkungen angemessen anzugehen. Und
- Ergreifen Sie angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferanten in Übereinstimmung mit diesem Kodex handeln.
2. Aufzeichnungen und Dokumentation
Lieferanten müssen geeignete Aufzeichnungen führen, um die Einhaltung der Anforderungen dieses Kodex nachzuweisen. Zu den geeigneten Aufzeichnungen gehören unter anderem:
- Politische Verpflichtung(en);
- Dokumentation von Due-Diligence-Prozessen, einschließlich Folgenabschätzungen und Aufzeichnungen aus dem Tracking-Prozess zu bestimmten Maßnahmen.
- Informationen zu Beschwerdemechanismen.
3. Kontinuierliche Zusammenarbeit
Ziel dieses Kodex ist es, die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Lovelies und Lieferanten zu bilden, um kontinuierliche Verbesserungen bei der Bewältigung negativer Auswirkungen auf die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.
Lovelies erwartet von allen Lieferanten, dass sie jederzeit in der Lage sind, ihren Umsetzungsstand in Bezug auf die in diesem Kodex enthaltenen Anforderungen schriftlich zu erklären. Lieferanten müssen bei der Beantwortung weiterer Fragen und Selbstbewertungen zusammenarbeiten und bei Bedarf mit Lovelies bei der Verbesserung von Managementsystemen und der Bewältigung spezifischer Auswirkungen zusammenarbeiten. Falls erforderlich, müssen Lieferanten Besuche von Lovelies ermöglichen, um die Einhaltung sicherzustellen, einschließlich der Gewährleistung des physischen Zugangs zu Vertretern von Lovelies oder unabhängigen Dritten.
Bei Nichteinhaltung müssen Lieferanten innerhalb einer festgelegten Frist Abhilfe schaffen. Wenn es nicht gelingt, sich selbst zu korrigieren, oder wenn Lieferanten nicht bereit sind, Systeme zu verbessern oder identifizierte negative Auswirkungen anzugehen, ist Lovelies bereit, einen konstruktiven Dialog mit Lieferanten zu führen, um Aktionspläne zu entwickeln und umzusetzen, wobei angemessene Zeit für die Umsetzung und Verbesserung bleibt.
Die Verpflichtungen aus diesem Kodex gelten zusätzlich zu allen Verträgen zwischen Lovelies und Lieferanten.
Kopenhagen, Mai 2019
Jacob Peulicke Olesen
CEO, Ihr Lieben